Behles
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Leider geht es auch bei der Wohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Regelungen. Vertragsgrundlage sind unsere AGB. Änderungen haben schriftlich zu erfolgen

  1. Leistungsanbieter:
  2. Die Leistungsanbieter, im folgenden Vermieter, sind: Cornelia Wagner- Behles u. Peter Behles Zum Wingertsberg 26 54296 Trier

  3. Hausordnung:
  4. Bei Verlassen der Wohnung schließen Sie bitte die Fenster, löschen das Licht und drehen die Heizung herunter. Bitte vergessen Sie nicht die Herdplatten abzustellen. Die Spülmaschine bitte nur in Anwesenheit laufen lassen. Bitte beachten Sie ab 22:30 Uhr die Nachtruhe

  5. Gastaufnahmevertrag
  6. Wenn die Wohnung bestellt und die Bestellung von uns bestätigt ist, ist ein Gastaufnahmevertrag abgeschlossen. Die Bestätigung erfolgt per Email. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich und verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

    Spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn, sollten Sie Ihre ungefähre Ankunftszeit mitteilen

    Die Wohnung kann am Anreisetag ab 15 Uhr bezogen werden und muss am Abreisetag spätestens um 10 Uhr übergeben werden.

    Bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen, ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung zu betreten. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände.

    Die Benutzung der Zugangswege zum Haus, der Treppen, der Wohnung und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.

  7. Miete:
  8. Spätestens am Abreisetag ist der volle Mietpreis in bar oder vor Ankunft auf das angegebene Konto zu entrichten. Mögliche weitere Übernachtungsgäste müssen mindestens 24 Stunden vorher angemeldet werden. Die Übernachtung weiterer Gäste kostet 10,00 Euro pro zusätzlichen Gast und Tag

  9. Mindestmietdauer:
  10. Die Mindestmietdauer für unsere Ferienwohnungen beträgt 4 Übernachtungen.

  11. Vertragsstornierung:
  12. Bei Stornierungen ist die Schriftform zu wählen. Bei Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn werden dem Gast 80% des vereinbarten Mietpreises in Rechnung gestellt. Sollte es dem Vermieter in diesem Zeitraum gelingen die Wohnung anderweitig zu vermieten, entfällt die Zahlung.

  13. Vermieterpflichten:
  14. Bei wirksam zustande gekommenen Gastaufnahmevertrag ist der Vermieter verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast die schon gezahlte Miete zu erstatten. Auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag verzichtet der Gast ausdrücklich.

    Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Bereitstellung der Wohnung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein sollte.

  15. Haftungsbedingungen:
  16. Für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während der Nutzungsdauer haftet der Gast in voller Höhe. Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Einrichtungsgegenstände, öffentliche Versorgung usw. kurzfristig ausfallen. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Für höhere Gewalt gilt das Gleiche. Der Mieter haftet bei Verlust des Wohnungsschlüssels mit 300,- Euro, da die Zylinder ausgetauscht werden müssen.

  17. Salvatorische Klausel:
  18. Im Streitfall soll eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen, wenn einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein sollten.

  19. Gerichtsstand
  20. Der Betriebsort ist der ausschließliche Gerichtsstand.

    Wir freuen uns Sie bei uns willkommen zu heißen und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt in unserem Haus!

    Ihre Gastgeber Cornelia Wagner-Behles und Peter Behles

    Stand: 13.06.2018



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